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Full text of "10/1764 - Sanierung des Rheins durch den Bund als Alternative zu der geplanten Talsperre im Naafbachtal (II)"

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Deutscher Bundestag Drucksache 1 0/1 7S4 

10. Wahlperiode 

19. 07.84 


Antwort 

der Bundesregierung 


auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion 
DIE GRÜNEN 
— Drucksache 10/1715 — 


Sanierung des Rheins durch den Bund als Alternative zu der geplanten Talsperre 
im Naafbachtal (II) 


Der Bundesminister des Innern -U III 6— 98/ 1 — hat mit Schreiben 
vom 16, Juli 1984 die Kleine Anfrage namens der Bundesregie- 
rung wie folgt beantwortet: 

Vorbemerkung 

Der Perspektivplan über die Sicherung der Wasserversorgung des 
Aggerverbandes sowie die „Bewertung der maßgebenden Alter- 
nativen für den Perspektivplan Wasserversorgung des Aggerver- 
bandes" liegen dem Bundesminister des Innern inzwischen vor. 

Es handelt sich allerdings bei dem Bewertungsgutachten nur um 
die Kurzfassung. Das vollständige Gutachten liegt nach Rückfrage 
auch dem Aggerverband noch nicht vor. 

In der Antwort vom 2. Mai 1984 (Drucksache 10/1383) auf die 
nahezu gleichlautende Kleine Anfrage hatte ich bereits darauf 
hingewiesen, daß wasserwirtschaftliche Planungen in der Zustän- 
digkeit der Länder bzw. der von ihnen bestimmten Stellen hegen 
und daß die Bundesregierung weder die Absicht noch die Mög- 
hchkeit hat, in solche Planungsprozesse einzugreifen. 


1. Ist die Bundesregierung bereit, die wissenschaftliche Ausarbeitung 
von Rincke, Buchwald und Rudolph zur „Bewertung der maßgeben- 
den Alternativen für den Perspektivplan Wasserversorgung des 
Aggerverbandes" zur Kenntnis zu nehmen? 


Ja. 



Drucksache 1 0/1 764 


Deutscher Bundestag - 10. Wahlperiode 


2. Stimmt die Bundesregierung mit den Verfassern des Gutachtens 
überein, daß trotz Einhaltung der Qualitätsnormen der Trinkwasser- 
verordnung ein wertmäßiger Unterschied besteht zwischen Trink- 
wässern einerseits, die einen hohen Anteü an nichtabbaubaren und 
anreicherungsfähigen Schadstoffen sowie von geruchs- und 
geschmackswirksamen Substanzen aufweisen, und Wässern an- 
dererseits, . bei denen die Belastungen erheblich, ggf. um eine 
Zehnerpotenz, darunterhegen"? 

Die gleichlautende Frage habe ich bereits am 2. Mai 1984 (Druck- 
sache 10/1383) beantwortet, ln der Kurzfassung der Bewerttmgs- 
studie vermag ich keine zusätzhchen Argumente zu finden. 


3. Stimmt die Bundesregierung mit den Erkenntnissen der Verfasser 
überein, daß ein derart minderwertiges Trinkwasser (hier Rheinufer- 
fütrat) zu einer Veränderung des Verbraucherverhaltens des Trink- 
wasserkonsumenten führt, da der Verbraucher zum Kochen und 
Trinken Flaschenwasser verwendet? 


Der Bundesregierung liegen keine hierfür verwertbaren Erkennt- 
nisse über das Verbrauchsverhalten der Bundesbürger vor. Trink- 
wasser aus Rheinuferfiltrat wird aber auch in dem zitierten Gut- 
achten nicht als minderwertig beurteilt. Es ist jedoch nicht auszu- 
schließen, daß der Verbraucher dieses für bestimmte Zwecke (z. B. 
Kaffeekochen) als minderwertig ansieht und es - ohne objektive 
Notwendigkeit - durch Flaschenwasser ersetzt. 


4. Hält sie die wissenschaftlichen Berechnungen der Verbraucher für 
realistisch, daß aufgrund dieses veränderten Verbraucherverhaltens 
bei 80000 mit Rheinuferfütrat versorgten Bürgern durch Mineral- 
wasserkauf ein gesamtwirtschaftlicher Nettoverlust von 60 Mio. DM 
entsteht? 


Die Berechnung hinsichtlich des Verbraucherverhaltens beruht 
selbst nach Aussagen der Verfasser der Studie teilweise auf gro- 
ben Schätzimgen imd Hypothesen, die - wie in der Antwort auf 
Frage 3 ausgeführt - nicht nachprüfbar sind. 


5. Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, zu der Frage Stellung zu 
' nehmen, ob sie es für vertretbar hält, mit diesen Berechnungen die 
Wirtschaftlichkeit und die wasserwirtschaftUche Notwendigkeit des 
Naafbach-Talsperrenprojekts zu begründen? 


Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. 


Druck; Then6e Druck KG, 5300 Bonn, Telefon 23 19 67 

Alleinvertrieb; Verlag Dr. Hans Heger, Postfach 20 08 21, Herderstraße 56, 5300 Bonn 2. Telefon (02 28) 36 35 51 

ISSN 0722-8333